Wichtige Informationen
Recycling der elektrischen und elektronischen Geräte
Alle nicht fest im Fahrzeug verbauten elektrischen und elektronischen Geräte (E.E.G.) müssen dauerhaft und unverwischbar mit folgendem Symbol gekennzeichnet sein:
Dieses Symbol weist daraufhin, dass die E.E.G. nicht in den normalen Haushaltsabfall gelangen dürfen, sondern als Sonderabfall entsorgt werden müssen.
Information über die EURichtlinie 2014/53/EU
Vereinfachte EU-Konformitätserklärung
Ihr Fahrzeug besitzt verschiedene radioelektrische Geräte. Die Hersteller dieser Geräte erklären, dass die Geräte die EU-Richtlinie 2014/53/EU erfüllen, sofern das Gesetz es verlangt.
Der vollständige Text der EU-Konformitätserklärung ist unter folgender Internetadresse abrufbar: www.seat.com/generalinfo
Entsprechungstabelle
Die Entsprechungstabelle hilft Ihnen, die Bezeichnung des Gerätes in der EU-Konformitätserklärung mit den Fahrzeugausstattungen und der angewandten Terminologie in der Fahrzeugdokumentation in Beziehung zu setzen.
Herstelleradressen
Gemäß der Richtlinie 2014/53/EU müssen alle wichtigen Fahrzeugteile mit der entsprechenden Herstelleradresse versehen sein.
Im Folgenden werden die Herstelleradressen von jenen Bauteilen angegeben, die aufgrund ihrer Größe oder Charakteristik nicht mit einem Aufkleber versehen werden können, obwohl dies gesetzlich verlangt wird:
Frequenzbereiche, Senderleistungen
a) Die Inbetriebsetzung oder Genehmigung für die Nutzung radioelektronischer Technologie kann in gewissen europäischen Ländern eingeschränkt, nicht möglich oder nur unter zusätzlichen Bedingungen möglich sein.
Technische Daten
Was Sie wissen sollten
Wichtige Hinweise
Die Angaben in den amtlichen Fahrzeugpapieren haben stets Vorrang hinsichtlich der Angaben des vorliegenden Bedienungsanleitung.
Alle Angaben in dieser Anleitung gelten für das Grundmodell in Spanien.
Durch Mehrausstattungen oder Modellausführungen sowie bei Sonderfahrzeugen und Fahrzeugen für andere Länder können die angegebenen Werte abweichen.
Im Abschnitt 'Technische Daten' verwendete Abkürzungen
kW - Kilowatt, Leistungsangabe des Motors
PS - Pferdestärke, (veraltete) Leistungsangabe des Motors
bei U/min - Umdrehungen des Motors (Drehzahl) pro Minute
Nm - Newtonmeter, Maßeinheit zur Angabe des Motordrehmoments
CZ - Cetan-Zahl, Maß zur Bestimmung der Zündwilligkeit des Dieselkraftstoffs
ROZ - Research-Oktan-Zahl, Maß zur Bestimmung der Klopffestigkeit
des Benzinkraftstoffs
Fahrzeugkenndaten
Abb. 254 Fahrgestellnummer.
Fahrgestellnummer in Easy Connect
Fahrgestellnummer
Die Fahrgestellnummer finden Sie in Easy Connect und unter der Frontscheibe auf der Fahrerseite - Abb. 254. Außerdem befindet sich die Fahrgestellnummer in Fahrtrichtung rechts im Motorraum. Die Nummer ist im oberen Längsträger eingeschlagen und teilweise abgedeckt.
Typenschild
Das Typenschild befindet sich am unteren Teil der B-Säule, zwischen der Vordertür und der Hintertür, auf der rechten Seite.
Die nachfolgenden Angaben sind auf dem Typenschild angeführt:
Gewicht im Fahrbetrieb
Das angegebene Leergewicht ist nur ein Orientierungswert.
Dieser Wert entspricht dem Mindestbetriebsgewicht des Fahrzeuges ohne weitere Sonderausstattungen die sein Gewicht erhöhen, wie z. B. Klimaanlage, Reserverad, Anhängervorrichtung.
Das Leergewicht beinhaltet auch 75 kg als Fahrergewicht, das Gewicht der Betriebsflüssigkeiten und einen zu 90% gefüllten Kraftstoffbehälter.
Aus der Differenz zwischen zulässigem Gesamtgewicht und Leergewicht lässt sich die ungefähre Nutzlast berechnen.
Folgendes ist in die Nutzlast einzubeziehen:
Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen nach ECE-Vorschriften und EU-Richtlinien
Die Verbrauchsmessung im städtischen Verkehr beginnt mit dem Anlassen des kalten Motors. Anschließend wird Stadtfahrbetrieb simuliert.
Bei der Verbrauchsmessung im außerstädtischen Verkehr wird das Fahrzeug, wie im täglichen Fahrbetrieb, mehrmals in allen Gängen beschleunigt und abgebremst. Die Fahrgeschwindigkeit ändert sich im Bereich von 0 bis 120 km/h (75 mph).
Der Verbrauchswert im kombinierten Verkehr besteht zu 37% aus dem Wert für städtischen Verkehr und zu 63% aus dem Wert für außerstädtischen Verkehr.
ACHTUNG
Das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden - Unfall- und Beschädigungsgefahr!
Hinweis:
Wie wurden die Angaben ermittelt?
Kraftstoffverbrauch
Die Verbrauchswerte wurden auf Grundlage von Messungen berechnet, die von Laboren mit CE-Kennzeichnung gemäß jeweils gültiger gesetzlicher Vorschriften durchgeführt und überwacht wurden (weitere Informationen beim Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union auf der Internetseite EURLex: Europäische Union, http://eur-lex.europa. eu/) und gelten für die angegebenen Fahrzeugmerkmale.
Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen sind in den Fahrzeugpapieren aufgeführt, die dem Käufer des Fahrzeugs bei der Übergabe ausgehändigt wurden.
Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen sind nicht nur von der Fahrzeugleistung abhängig, statt dessen können auch andere Faktoren wie Fahrweise, Straßen- und Verkehrsverhältnisse, Umwelteinflüsse, Zuladung und Insassenanzahl die Verbrauchs- bzw. Emissionswerte beeinflussen.
Hinweis: Unter Berücksichtigung der hier genannten Faktoren können sich in der Praxis Kraftstoffverbrauchswerte ergeben, die von den Werten abweichen, die nach den geltenden europäischen Richtlinien ermittelt wurden.
Gewichte
Der Wert für das Leergewicht gilt für das Grundmodell mit 90 % Kraftstofftankfüllung, ohne Mehrausstattungen. In dem angegebenen Wert sind 75 kg für den Fahrer enthalten.
Durch besondere Modellausführungen, Mehrausstattungen und nachträglichen Einbau von Zubehör kann sich das Leergewicht erhöhen.
ACHTUNG
Anhängerbetrieb
Anhängelasten
Anhängelasten
Die von uns freigegebenen Anhänge- und Stützlasten wurden im Rahmen intensiver Versuche nach genau festgelegten Kriterien ermittelt.
Die zulässigen Anhängelasten gelten für Fahrzeuge in der EU und generell für eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h (50 mph) (im Ausnahmefall bis zu 100 km/h (62 mph) ). Bei Fahrzeugen für andere Länder können diese Werte abweichen. Die Angaben in den amtlichen Fahrzeugpapieren haben stets Vorrang.
Stützlasten
Die maximal zulässige Stützlast der Anhängerdeichsel auf dem Kugelkopf der Anhängevorrichtung darf 50 kg nicht überschreiten.
Im Interesse der Fahrsicherheit empfehlen wir, die maximal zulässige Stützlast immer auszunutzen.
Eine zu geringe Stützlast beeinträchtigt das Fahrverhalten des Gespannes.
Kann die maximal zulässige Stützlast nicht eingehalten werden (z. B. bei kleinen, leeren und leichten Einachs-Anhängern bzw. Tandem- Achs-Anhänger mit einem Achsabstand unter 1,0 m), ist eine Mindeststützlast von 4 % des Anhängergewichts vorgeschrieben.
ACHTUNG
Bei einer Überschreitung des zulässigen Gewichts können sich die Fahreigenschaften des Fahrzeuges ändern und zu Unfällen, Verletzungen und Fahrzeugbeschädigungen führen.
Räder
Reifenfülldruck, Schneeketten und Radschrauben
Reifenfülldruck
Der Aufkleber mit den Reifenfülldruckwerten befindet sich auf der Innenseite der Tankklappe.
Die angegebenen Reifenfülldruckwerte gelten für kalte Reifen. Bei warmen Reifen erhöhten Reifenfülldruck nicht verringern.
Der Reifenfülldruck dieser Reifen ist wie bei Sommerreifen + 0,2 bar (2,9 psi / 20 kPa).
Schneeketten
Schneeketten dürfen nur an den Vorderrädern montiert werden.
Weitere Hinweise finden Sie im Abschnitt "Räder" der vorliegenden Anleitung.
Radschrauben
Nach dem Radwechsel sollten Sie das Anzugsdrehmoment der Radschrauben so schnell wie möglich mit einem Drehmomentschlüssel prüfen lassen. Das Anzugsdrehmoment beträgt bei Stahl- und Leichtmetallfelgen 120 Nm.
ACHTUNG
Wenn die Reifenfülldruckwerte zu niedrig oder zu hoch sind, besteht besonders bei hohen Geschwindigkeiten Unfallgefahr!
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen, sich beim Fachbetrieb über entsprechende Räder-, Reifenund Schneekettengrößen zu informieren.
Motordaten
Benzinmotoren
a) Daten zum Zeitpunkt der Drucklegung nicht verfügbar.
Benzinmotoren
Fahrzeugdaten
Abmessungen
Abb. 255 Abmessungen
a) Diese Angabe hängt von der Art der Felgen ab.